
Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Unterbringung und Betreuung von Heimtieren in der Pension Tierreich
§1 Vertragsabschluss
Der Vertrag wird zwischen Kunde und Pension geschlossen. Der Kunde erklärt, dass das in die Pension gebrachte Tier sein Eigentum ist bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist vorzulegen bei Nachfrage.
§2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die artgerechte Unterbringung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung des Tieres.
§3 Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Die Pension verpflichtet sich, zum vereinbarten Zeitraum einen Platz für das Tier bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen, sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Tiere liegt im Ermessen der Pension, unter Beachtung der Wünsche des Kunden und den Eigenschaften des Tieres.
(2) Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Jeder angefangene Pensionstag wird in voller Höhe berechnet. Tierfutter ist im Preis nicht inbegriffen, es wird empfohlen, das gewohnte Futter mitzubringen. Hochwertiges Futter kann bei der Pension Tierreich gekauft werden, berechnet wird es dann nach dem individuellen Verbrauch.
(3) Bei Vertragsabschluss ist eine Reservierungsgebühr von 50% des Gesamtbetrages zu leisten. Erst nach Geldeingang kann eine Reservierung vorgenommen werden. Bei Stornierung seitens des Kunden bis einschließlich 31 Tage vor dem Anreisetag erfolgt diese kostenfrei, bei Stornierung zwischen einschließlich 30. und einschließlich 7. Tag vor dem Anreisetag ist ein Entschädigungsaufwand von 50% des bisher geleisteten Betrages zu entrichten, bei einer Stornierungen ab dem 6. Tag vor dem Anreisetag beläuft sich der Entschädigungsaufwand auf den kompletten Betrag der Reservierungsgebühr.
§4 Impfungen, Auskunftsverpflichtung, Versicherung
(1) Der Kunde versichert, dass sein Tier gültig geimpft ist. Folgende Impfungen sind für die Aufnahme in der Pension erforderlich:
Hund: Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose
Katze. Katzenschnupfen, Katzenseuche, die Impfung gegen Tollwut wird empfohlen und bei Unterbringung im Gruppenzimmer gefordert, die Impfung gegen Leukose wird grundsätzlich empfohlen und bei Unterbringung im Gruppenzimmer gefordert
Kaninchen: Myxomatose, RHD (Chinaseuche)
Der Impfass ist bei Abgabe des Tieres vorzulegen und bleibt bis zum Abholtag in Verwahrung der Pension.
Hunde und Katzen müssen vor Aufnahme entwurmt und entfloht werden.
(2) Der Kunde hat die Pension über Krankheiten und besondere Eigenschaften (Bissigkeit, Unverträglichkeit, etc.) des Tieres zu informieren.
(3) Hunde können nur aufgenommen werden, wenn eine gültige Eigentümerhaftpflichtversicherung besteht.
§5 Tierärztliche Versorgung, Ableben
(1) Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen der Pension, einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Die Pension wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden einen Tierarzt oder eine Tierklinik seiner Wahl mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen.
(2) Sollte ein Tier während des Aufenthaltes ableben, wird ein Tierkrematorium mit dem Abholen und Aufbewahren des Tieres beauftragt. Alle anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§6 Haftung
(1) Der Eigentümer des Tieres haftet für alle durch sein Tier während dessen Aufenthaltes in der Pension verursachten Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.
(2) Die Pension übernimmt keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier an anderen Tieren und Personen verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der Pension nachgewiesene, grob fahrlässige oder schuldhafte Pflichtverletzung entstanden sind.
§7 Eigentumsaufgabe
Wird das Tier nicht am vereinbarten Tag abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauern nicht verlängert, geht die Pension nach einer Wartefrist von 14 Tagen von der Aufgabe des Eigentums an dem Tier aus und ist berechtigt, das Tier zu veräußern oder an einen Tierschutzverein zu übergeben. Alle dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 8 Datenspeicherung, Film- und Tonaufnahmen
(1) Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Pension.
(2) Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck- und verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
§9 Schlussbestimmung
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Fixierung.